Hier finden Sie Informationen zum Ablauf, zum Kostenzuschuss der Krankenkassen und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.
Ich arbeite als Wahlpsychotherapeutin, also ohne Kassenvertrag. Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und können anschließend bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Dafür reichen Sie die Honorarnote und den Zahlungsnachweis bei Ihrer Kasse ein.
Bei anderen Krankenfürsorgeanstalten fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse nach. Ich verrechne auch mit deutschen Krankenkassen.
Ein Kostenzuschuss ist nur für Psychotherapie bei einer psychischen Erkrankung möglich, nicht für Beratung oder Coaching.
Stand: Oktober 2026. Die Beträge werden von den Kassen regelmäßig angepasst, alle Angaben ohne Gewähr.
Viele private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Psychotherapie ganz oder teilweise. Bitte klären Sie die Bedingungen vorab mit Ihrer Versicherung.
Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung. Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Psychotherapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Vereinbarte Termine sind für Sie persönlich reserviert. Bitte sagen Sie Termine spätestens 48 Stunden vorher ab, ansonsten muss die Einheit leider verrechnet werden.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.